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Fuld Version: Tyskland: Tog fejl af hund - mistede jagttegn
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Jäger verwechselt Hund mit Wildschwein: Jagdschein eingezogen

Gericht: Eindeutige Identifizierung des Tieres muss vorgenommen werden

Fatale Verwechslung: Weil er einen Hund für ein Wildschwein hielt und erschoss, hat ein Jäger seinen Jagdschein verloren. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße nach Angaben vom Freitag in einem Urteil bestätigt (4 K 758/06.NW). Der Jäger hatte an einem Abend im August 2004 in der Westpfalz den Mischlingshund eines Ehepaares auf einer Wiese erschossen. Daraufhin nahm ihm die Jagdbehörde den Schein ab und verhängte zudem eine dreijährige Sperre für die Wiedererteilung.

Gegen diese Entscheidung klagte der Jäger: Er habe den Hund in der Dämmerung wegen seines dunklen Rückens für ein Wildschwein gehalten, argumentierte er. Außerdem seien an der Stelle Saufährten vorhanden gewesen. Das Verwaltungsgericht hielt dem Mann vor, er habe vor dem Schuss keine eindeutige Identifizierung des Tieres vorgenommen. Damit habe er eine grundlegende Jagdpflicht verletzt. Es bestünden «berechtigte Zweifel», dass er Waffen bei der Jagd mit der erforderlichen Vorsicht führe. Das Gericht wies die Klage ab.

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