Citat:quote:
Originally posted by Lani
Hvis du er skrap til tysk (det er jeg ikke[xx(])så er jeg sikker på at du kan finde den tyske våbenlov på nettet.!
Her er våbenloven, men den siger ikke meget om knive:
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/
Men denne artikel er brugbar:
http://www.boker.de/images/ratgeber_messerrecht.pdf
En kniv der ikke er dobbelægget eller (f.eks) en springkniv er åbenbart ikke et våben og kan bæres.
osterwald
Gibt es eine Einschränkung der Klingenlänge?
Eine Begrenzung der zulässigen Klingenlänge gibt es nur bei
Springmessern (dazu später mehr). Bei allen anderen Messern
(auch solchen, die als Waffe eingestuft sind, weil sie zum Beispiel
eine beidseitig scharfe Klinge haben) existiert keine Beschränkung!
Die Einstufung eines Messers als Waffe ist
ebenfalls unabhängig von der Klingenlänge.
An dem hartnäckigen Gerücht, jedes Messer ab
einer Klingenlänge von 25 Zentimetern sei eine Waffe
(oder jedes Taschenmesser ab zehn Zentimetern),
ist nichts dran. Auch ein Bowie-Messer (und sei es
noch so groß) ist keine Waffe – es sei denn, die
Klinge ist beidseitig scharf. Das bedeutet, dass es
auch bei Klappmessern keine Begrenzung der
Klingenlänge gibt.